Die rechtliche Grundlage für die Übertragung von Verkündigungssendungen wird durch Landesrundfunkgesetze und Staatsverträge geregelt. Den christlichen Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften werden "angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen" zur Verfügung gestellt. Das meint Gottesdienste, Andachten und Morgenfeiern. Wie viele und welche Zeiten "angemessen" sind, wird zwischen Sendern und Kirchen vereinbart. So strahlt das ZDF regelmäßig sonntags, die ARD zu den Fest- und Feiertagen und die Landesrundfunkanstalten zu besonderen Ereignissen Gottesdienste aus. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei den Kirchen, die rundfunkrechtliche Verantwortung trägt der Sender.
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Fernsehgottesdienste
Jeden Sonntag im ZDF. Mehrmals im Jahr zu besonderen Anlässen in der ARD.
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Jeden Sonntag: Gottesdienst im ZDF. Um 9.30 Uhr.
Menschen brauchen Zeiten, um Gott zu begegnen, Orte um sich zu sammeln und zu versammeln. Sonntags in der Kirche. Aber auch vor dem Fernseher: Für viele die einzige Möglichkeit, Gottesdienst zu feiern. Für manche die erste Begegnung mit Kirche und Menschen, die von ihrem Glauben erzählen.
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ZDF-Fernsehgottesdienste
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